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    Angelurlaub

    in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

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AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Zugvogel-Reisen GmbH


1. Buchung/Reisevertrag
Mit der Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Objektpräsentation im Internet  bieten Sie Zugvogel-Reisen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist gegeben, wenn Sie nach Akzeptanz der Allgemeinen Reisebedingungen eine verbindliche Buchung  in unserem Online-Buchungssystem vornehmen. Die Reisebestätigung mit Leistungs- und Preisangaben (nur diese sind für die Reise verbindlich) drucken Sie selbst aus. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, übersenden wir die Reisebestätigung nach Aufforderung per E-Mail oder Post. Mit Vertragsabschluss werden durch den Anmelder, stellvertretend für alle mitreisenden Personen, die AGR des Reiseveranstalters anerkannt.

Auf unserer Internetseite können auch Ferienobjekte anderer Anbieter gebucht werden. Für diese Objekte gelten die Gastaufnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters, wir treten hier lediglich als Vermittler auf. Die Haftung ist auf unsere Vermittlungstätigkeit beschränkt. Dafür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Bezahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zu leisten. Mit der Anzahlung wird zugleich die Prämie für eine evtl. abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung fällig. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Anreise sowie die Schlüsseladresse.
Sie müssen die An- und Restzahlung vor der Reise nur leisten, wenn Sie mit der Reisebestätigung einen Sicherungsschein erhalten haben.

Leisten Sie die An- und Restzahlung innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten nicht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 ARB zu erheben.

3. Reiserücktritt/Umbuchung
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.  Wir sind berechtigt, für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen, sofern der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist, eine Entschädigung in Abhängigkeit vom Reisepreis zu verlangen. Die Höhe beträgt:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises und
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Zugvogel-Reisen. Ihnen bleibt es unbenommen, uns einen geringeren Schaden,  als die geforderte Pauschale,  nachzuweisen.

Umbuchungen werden auf Wunsch bis zum 60. Tag vor Reisebeginn gegen eine Pauschale von 50 EUR, im selben Objekt 25 EUR, vorgenommen. Spätere Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Namensänderungen sind kostenlos. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

4. Versicherungen
Wir empfehlen mit der Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie ist im Reisepreis nicht enthalten.
Gemäß § 651 k BGB haben wir eingezahlte Kundengelder für den Fall einer Insolvenz abgesichert. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein.

5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen vertraglicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht durch uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich über evtl. Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen.
Eine erhebliche Änderung von Reiseleistungen berechtigt Sie zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag. Gleichfalls können Sie die Umbuchung in ein gleichwertiges Ersatzobjekt ohne Mehrpreis aus dem Kontingent des Reiseveranstalters verlangen. Zur Annahme eines Ersatzangebotes, dies gilt auch bei Überbuchungen, sind Sie nicht verpflichtet.

6. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter allein nach Maßgabe dieser Vorschrift den Reisevertrag kündigen. Es findet in diesem Falle die Vorschrift des § 651 e Absatz 3 Satz 1 und 2 Anwendung.

7. Haftung
Zugvogel-Reisen haftet für die ordnungsgemäße Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Orts- und Hotelprospekte, Gastgeberverzeichnisse oder Internetbeschreibungen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit dies zwischen Reisenden und uns nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Als Reisegast sind Sie in den Objekten für den pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Gebäude und dessen Inventar verantwortlich und haften für schuldhaft verursachte Schäden. Alle Schäden sind dem Eigentümer oder dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.


8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden (außer Körperschäden) ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gleiches gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Vermittelte Fremdleistungen müssen für den Reisenden als solche eindeutig erkennbar sein.


9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auftretende Mängel sind dem Eigentümer zum Zwecke der Abhilfe unverzüglich anzuzeigen und im Sinne der Beweisführung möglichst bestätigen zu lassen. Die Eigentümer sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Eigentümer und Vermittlungsagenturen sind allerdings nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Ansprüche anzuerkennen. Sollte der Eigentümer nicht in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, so ist Zugvogel-Reisen unverzüglich zu informieren (außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen über Anrufbeantworter/E-Mail).

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB kündigen, so müssen Sie uns vorher eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10. Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Ende der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht oder nur teilweise erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises sowie auf Schadenersatz.

11. Wichtige Hinweise
Unter der Überschrift "Vor der Buchung beachten" finden Sie auf unserer Homepage  (Punkt Service, Unterpunkt Gästeinformationen) wichtige Hinweise zu den Ferienobjekten.

12. Allgemeines/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.

Klagen gegen uns müssen an das Amtsgericht Neubrandenburg gerichtet werden.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

13. Geschäftsadresse
Zugvogel-Reisen GmbH, Torfsteg 16, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395-4216143, Fax: 0395-4216145
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Servicetelefon

+49 (0) 395 / 4216143

Unser Service-Team steht Ihnen gerne
Montags bis Freitags
von 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
persönlich zur Verfügung.

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