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    Angelurlaub

    in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

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    Angelurlaub

    in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Rechte und Pflichten

Rechte des Gastes gegenüber dem Vermieter

Die Objektbeschreibungen beruhen auf Verträgen mit den Vermietern. Der Gast hat daher Anspruch auf Übergabe eines Ferienobjektes, welches von der Zimmerstruktur, der Ausstattung und des Angebotes der jeweiligen Objektbeschreibung entspricht. Geringfügige Abweichungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen, können vernachlässigt werden. Das betrifft auch Größen- und Entfernungsangaben, die häufig geschätzt wurden.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast das Mietobjekt in einem sauberen, ordentlichen und betriebsbereiten Zustand zu übergeben und die gebuchten Reiseleistungen gewissenhaft zu erbringen. Bei Leistungsstörungen hat der Gast das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Das Abhilfebegehren setzt eine vorherige Mängelanzeige voraus.

Bei vor Ort erhobenen verbrauchabhängigen Nebenkosten (Wasser, Strom oder Heizung) hat der Gast das Recht auf Nachweis des Verbrauchs. Grundlage der Berechnung ist der ortsübliche Tarif. Bei evtl. durch den Vermieter einbehaltenen Kautionen hat der Gast das Recht auf Rückerstattung am Ende der Reise. Nebenkosten können mit der Kaution verrechnet werden.

Sollte bei der Buchung die Kapazität des gemieteten Ferienobjektes nicht ausgeschöpft sein, kann der Gast vor der Anreise beim Vermieter die Mitreise weiterer Personen anmelden, sofern sich dadurch der Reisepreis nicht ändert. Eine Überbuchung der maximalen Personenzahl ist allerdings nicht möglich. Eine kostenpflichtige Nachbuchung von Personen ist nur bei Zugvogel-Reisen möglich.


Rechte des Vermieters gegenüber dem Gast

Als Eigentümer hat der Vermieter das Recht, bestimmte Verhaltensregeln für den Aufenthalt in einer "Hausordnung" festzulegen (z. B. Nachtruhe, Müllentsorgung, Reinigung etc.). Die Hausordnung soll informieren, jedoch keine Verbote verhängen, die den Wert des Urlaubs einschränken.

Der Vermieter kann auf Einhaltung des Reisevertrages bestehen. So kann er z. B. nicht angemeldeten Personen oder Haustieren die Aufnahme verweigern oder ggfs. eine zusätzliche Vergütung verlangen. Der Empfang von Besuchern, auch wenn diese nicht übernachten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Der Vermieter kann bei der Anreise des Gastes die Hinterlegung einer Kaution (in der Regel 50 EUR, in Ausnahmefällen bis max. 200 EUR) verlangen. Die Kaution ist ein Sicherheitsbetrag, der zum Ende des Aufenthaltes mit evtl. verursachten Schäden oder vor Ort zu entrichtenden Nebenkosten verrechnet werden kann. Viele Vermieter verzichten auf Kautionen.

Der Vermieter darf dem Gast zum Ende des Aufenthaltes Nebenkosten berechnen, sofern diese vertraglich vereinbart sind.

Der Vermieter hat das Recht, sich vor Abreise des Gastes von der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes zu überzeugen und kann bei der Feststellung von schuldhaft verursachten Schäden  Schadenersatz verlangen.

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