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    Angelurlaub

    in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

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    Angelurlaub

    in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

Angeln ohne Angelschein - mit dem Touristenfischereischein

Touristenfischereischein

Für Touristen wurde seit dem 01. Juli 2005 eine Ausnahmeregelung erzielt. Die örtlichen Behörden können auf Antrag einen befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) ausstellen. Dieser gilt bei Ausstellung für 28 aufeinander folgende Tage und kann auch mehrfach innerhalb eines Kalenderjahres erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage des zuerst ausgestellten Touristenfischereischeins. Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, sich alle für den Fischfang notwendigen Kenntnisse im Sinne der Broschüre "Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern" anzueignen und die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. Der Touristenfischereischein kostet 24 Euro. Im Übrigen gelten die Regelungen des Fischereigesetzes für M-V, die Binnenfischereiverordnung (BiFVO), die Küstenfischereiordnung (KüFO) und das Landeswassergesetz M-V (LWaG).

Wer ist zuständig? Wo kann ich den Fischereischein erwerben?

Zuständig sind die Ordnungsämter (Liste der Ordnungsämter in M-V). Kur- und Erholungsorten und in Städten können auch Touristinformationen oder Kurverwaltungen im Auftrag der Ordnungsbehörde den befristeten Fischereischein erteilen. Dabei spielt der Urlaubsort keine Rolle. Der Antrag kann in jedem Amt Mecklenburgs gestellt werden.

Kann ich den Touristenfischereischein vor Urlaubsantritt erwerben?

Ja.
Man kann die postalische Zusendung des Dokumentes beantragen. Hierzu muss man dem Amt das entsprechende Formblatt sowie eine Ausweiskopie zusenden. Dies sollte in Ihrem Interesse mindestens 10 Tage vor Anreise erfolgen, damit die Behörde ausreichend Zeit für die Bearbeitung und Rücksendung hat.

Antrag auf Ausstellung Touristenfischereischein

Können ausschließlich Touristen den Touristenfischereischein beantragen?

Nein.
Die Regelung gilt auch für Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Hierbei gibt es bislang jedoch eine Besonderheit. Für Bürger MVs gibt es den Schein ausschließlich in ihrem Heimatamt oder ihrer Heimatstadt. (Stand 2012)

Benötigt mein Kind auch einen Fischereischein?

Nein.
Kinder bis 14 Jahre können in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Fischereischein/Touristenfischereischein angeln. Die Prüfungspflicht wurde abgeschafft, um Kinder stärker für das Thema zu begeistern und ihnen die Enttäuschung beim evtl. Nichtbestehen der Prüfung zu ersparen. Denn häufig halten Kinder dem Prüfungsdruck noch nicht Stand und wenden sich anschließend dem Hobby Angeln ab.
Aber Achtung - auch Kinder benötigen eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer. Zudem muss ein tierschutzgerechtes Handeln sichergestellt werden.

Touristenfischereischein Brandenburg

Es gilt zu beachten, dass der Touristenfischereischein im Brandenburgischen in der Form, wie es ihn in Mecklenburg-Vorpommern gibt, nicht zur Anwendung kommt. Der Unterschied besteht darin, dass derjenige, der keinen Fischereischein hat, lediglich eine Erlaubnis für Friedfischangeln im gewünschten Gewässer erwerben kann. Hierbei steht die Angelmethode im Vordergrund und nicht die Fischart. Wenn jemand also einen Aal oder einen Wels auf ein Bündel Tauwürmer fängt, ist dies völlig in Ordnung. Verboten sind nur Angelmethoden mit Köderfisch oder Kunstköder.

Anders als in Mecklenburg-Vorpommern ist der Touristenfischereischein in Brandenburg für ein ganzes Jahr gültig. Die Höhe der Fischereiabgabe beträgt 12,00 EUR. Für ausländische Touristen geht die Regelung noch einen Schritt weiter. Denen gestattet man neben dem Friedfischangeln auch das Raubfischangeln. Erhältlich ist der Touristenfischereischein dort, wo man auch die Gewässerkarte kaufen kann, wie z.B. Fischer, Touristinfo, Zeltplätze, Angelläden usw.. Man muss sich also nicht zwingend mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen.

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